Garantiewartung

Wärme- und Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 5, bzw. 6 Jahre auszutauschen (das gilt nicht für Heizkostenverteiler). Bei der Verwendung ungeeichter Geräte sind Strafen bis zu 10.000 € möglich. Verantwortlich und haftbar ist der Besitzer des Erfassungsgerätes. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein.

Wenn Sie selbst für die Einhaltung der Eichvorschriften sorgen, haben Sie erheblich mehr Aufwand und Kosten: Sie müssen selbst auf die Austauschtermine achten, die Geräte besorgen, einen Handwerker beauftragen und die Umlagemöglichkeit ist nicht so einfach, wie bei einer Wartungsvereinbarung mit einem der führendem Messdienst. Kurz: die Wartung Ihrer Wasser- und Wärmezähler durch die Wärme-Messdienst Schmidt GmbH bietet Ihnen optimale Leistungen zum günstigen Preis. Besser und preiswerter können Sie es nicht selber machen.

Übrigens: Ein Eigentümerbeschluss, der dem Eichgesetz entgegensteht, ist rechtswidrig. Eine mit ungeeichten Messgeräten erstellte Abrechnung kann verworfen werden und Ihr Mieter hat ein Kürzungsrecht.

Sie haben zur Heiz- und Wasserkostenabrechnung in Ihrer Liegenschaft die erforderlichen Erfassungsgeräte angeschafft. Wir bieten Ihnen dazu eine Garantiewartung an. Für Sie als Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft hat dies folgende Vorteile:

  • Für die installierten Geräte besteht über die Dauer ihrer Eichgültigkeit bzw. Betriebsfähigkeit eine Vollgarantie auf Material- und Herstellungsfehler. Wir tauschen Geräte mit derartigen Defekten kostenlos aus.
  • Wir nehmen nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer bzw. Betriebsfähigkeitsdauer den erforderlichen Austausch bei Zählern oder elektronischen Heizkostenverteilern vor, ohne dass Ihnen dabei weitere Kosten entstehen.
  • Die jährlichen Garantiewartungsgebühren, die wir in Rechnung stellen, lassen sich auf die Wohnungsnutzer umlegen. Wir können dies für Sie im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung vornehmen.
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