Gerätemiete

Wir bieten nicht nur Kauf von Heizkostenverteilern sowie Wasser- und Wärmezählern an, sondern auch deren Anmietung. Für Sie als Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft hat dies folgende Vorteile haben:

  • Sie müssen die Anschaffungs- und die Montagekosten der Messgeräte nicht selbst finanzieren.
  • Der jährliche Mietzins, den wir in Rechnung stellen, lässt sich auf die Wohnungsnutzer umlegen. Wir können dies für Sie im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung vornehmen.
  • Für die angemieteten Geräte besteht über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses eine Vollgarantie auf die Funktionsfähigkeit sowie auf Material- und Herstellungsfehler. Wir tauschen daher Geräte mit derartigen Defekten kostenlos aus.
  • Bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses nehmen wir den erforderlichen Austausch bei den Geräten vor, damit diese weiterhin eichgültig bzw. funktionsfähig sind.

Voraussetzung für den Ansatz der „Kosten der Anmietung“ ist jedoch, dass den Nutzern, Mietern vorher die dafür entstehende Kostenhöhe mitgeteilt wird und innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung die Mehrheit der Nutzer/Mieter einer Anlage nicht widerspricht. Ist dieses Einvernehmen nicht gegeben, muss der Vermieter die dafür erforderlichen Geräte erwerben. Die anfallenden Investitionskosten sind ansatzfähig als Modernisierung über eine Neuberechnung der Miete. Wärme- und Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 5, bzw. 6 Jahre auszutauschen oder nachzueichen (das gilt nicht für Heizkostenverteiler). Bei der Verwendung ungeeichter Geräte sind Strafen bis zu 10.000 € möglich. Verantwortlich und haftbar ist der Besitzer des Erfassungsgerätes. Gehen Sie deshalb kein Risiko ein.

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